AGB in orange
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yarmedia GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yarmedia Deutschmann, Ruff und
Thomy GbR, im folgenden Yarmedia genannt.
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit Yarmedia gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von Yarmedia in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich
der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Yarmedia recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür
benötigt Yarmedia manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 14 Tage an seinen
Auftrag gebunden. Sollte Yarmedia nicht binnen 14 Tagen nach Auftragseingang
die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen,
einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung
abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
Yarmedia bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von
Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, Beratung und Konzeption im Medienbereich
allgemein.
Yarmedia erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben
des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten
von Yarmedia, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche
muss Yarmedia nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen
erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Yarmedia
zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Yarmedia dem Kunden den
erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine
umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder
Erweiterung durchführbar ist, soweit Yarmedia schriftlich darauf hingewiesen
hat.
Yarmedia ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Die aktuelle
Preisliste erhält der Kunde auf Anfrage. Festpreise gelten nur dann, wenn
die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit
noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen,
soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind,
sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand
infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen
in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen
bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass die Yarmedia Zahlungen zunächst auf
ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie
Mahnkosten entstanden, so kann Yarmedia Zahlungen des Kunden zunächst auf
diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Yarmedia ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine
Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von Yarmedia die Mitwirkung des Kunden erforderlich
oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der
Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder
Softwaredefizite), soweit sie Yarmedia nicht bekannt waren oder bekannt sein
mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit Yarmedia ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer
Gewalt oder anderer für Yarmedia unabwendbarer Umstände nicht oder
nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Yarmedia keine nachteiligen
Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die
nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen,
die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von Yarmedia nach Maßgabe der von Yarmedia
zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen,
sobald Yarmedia die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von Yarmedia gelten als abgenommen, wenn Yarmedia die Abnahmebereitschaft
unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung
mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei
der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu
erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt
oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für
Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Yarmedia damit beauftragt, soweit
die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Yarmedia erbrachten
Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes
der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen
hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die
Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit Yarmedia dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe
einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit
überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf
der Frist als genehmigt, soweit Yarmedia keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen
seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit
der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer
Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung
und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn Yarmedia dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung
(Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen
entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen
von Yarmedia wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Yarmedia unverzüglich
unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten
(Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur
Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen
verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
Yarmedia räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme
der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht
ein. Erbringt Yarmedia Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des
Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen
auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde
mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Yarmedia.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Yarmedia über den Umfang der
Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
Yarmedia geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese
nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für
den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Yarmedia nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial)
in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt
übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung
kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich
veränderten Konditionen, auf die Yarmedia keinen Einfluss hat, zur Verfügung
steht. Yarmedia wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen,
ähnliches Material zu verwenden.
Yarmedia kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das
Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15%
in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter
belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen
der Website nutzen. Wird Yarmedia vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil
das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde
Yarmedia zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, Yarmedia über jede unrechtmäßige
Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen
einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Yarmedia
dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von
Yarmedia z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Yarmedia unverzüglich
darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt Yarmedia das Recht ein, das Logo von Yarmedia und ein Impressum
in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website
von Yarmedia zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke
und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere
auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Yarmedia behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe
und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken
zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken
aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden innerhalb der Gewährleistungsfrist
von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender
Mitteilung des Kunden durch Yarmedia ausgebessert oder ausgetauscht. Yarmedia
behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten
Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr
enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden
nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen
(z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten
(§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen
erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente
von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen
die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist,
sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen Frist
zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen
des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres
auffallen, muss der Kunde der Yarmedia binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung
mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich
sind, müssen bei Yarmedia innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen
gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln
nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen
Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch
Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet Yarmedia unbeschränkt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet
Yarmedia. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von Yarmedia.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Yarmedia und deren Erfüllungsgehilfen
begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand
begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer
Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten
wäre.
Yarmedia haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen
dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden
werden also von der Haftung nicht erfasst.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen.
Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten
Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet,
vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine
umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
Yarmedia speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten
Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit
der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten
muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem
Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die
ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software
betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind
vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Yarmedia weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken
oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt
werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens einen Monat nach Vertragsschluss
ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um sechs
Monate, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt
wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere
bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde
mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann
Yarmedia fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen,
erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten
Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt
der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders
als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine
Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch
des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise
PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich
eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen,
die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen
ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung
oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die
von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung
in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der
ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand
oder seine Beendigung.
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden
Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt.
Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.
Ort des Schiedsverfahrens sind die Büroräume der Yarmedia. Sitzungen
des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz
des Obmannes stattfinden.
Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet
der Obmann.
Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören,
es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.
Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellem Recht. Es entscheidet
auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung
der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium
um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch
auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird als zuständiges Gericht im
Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag
wird Rommerskirchen vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Grevenbroich
vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame
ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten
kommt.
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